Um die volle Auszahlung der fondsgebundenen Lebensversicherung zu erreichen, sollte der Versicherungsvertrag immer so abgefasst werden, dass die fällige Auszahlung nach der Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Noch günstiger wirkt sich ein Ende der Vertragslaufzeit bei Erreichen des Rentenalters aus. Nur so ist eine Steuerermäßigung möglich und die Auszahlungssumme dementsprechend höher.
Ein weiterer Tipp ist, schon bei Vertragsabschluss eine dynamische Anpassung des Sparbetrages zu vereinbaren. Dadurch bekommt der Versicherungsnehmer das Recht, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung, den Beitrag einmal jährlich zu erhöhen. Das ist vor allem für den Personenkreis ein wichtiger Aspekt, der eine gute Einkommensentwicklung verzeichnen kann. Durch diese Möglichkeit kann die Auszahlungssumme beträchtlich erhöht werden. Jeder Versicherungsnehmer sollte auch die Möglichkeit nutzen, schon zu Beginn der ausgewählten Laufzeit im Versicherungsvertrag festzuhalten, wer im Todesfall die eingezahlten Beiträge und die eventuell anfallende Gewinne aus der Fonds erhalten soll. Ein weiterer Tipp ist, dass ein Wechsel der Fonds einmal im Jahr kostenlos vereinbart sein sollte. Nur so kann der Versicherungsnehmer auf die aktuelle Lage der Fonds auf dem Finanzmarkt optimal und richtig reagieren. Dabei sollte durch die Versicherungsgesellschaft auch die Möglichkeit eingeräumt werden, das der Versicherungsnehmer seine Sparanteile zu unterschiedlich großen Teilen, einmal jährlich auf einen oder auf Wunsch auch auf mehrere Fonds verteilen kann.