Als erster Tipp gilt immer, das Leistungspaket einer Rechtsschutzversicherung sollte nach den persönlichen Bedürfnissen selbst zusammen gestellt werden, denn kaum ein Versicherungsnehmer wird alle Bausteine die in der Rechtsschutzversicherung zu finden sind, benötigen.
Eine Rechtsschutzversicherung kann in der Regel bei vielen Anbietern ohne eine festgelegte Deckungssumme abgeschlossen werden. Das ist ein Risiko, da die Kosten für einen Rechtsstreit niemals im Voraus kalkulierbar sind. Deshalb der Tipp, die Deckungssumme sollte niemals unter 250.000 Euro je Streitfall liegen. Nur so kann ein finanzielles Risiko für den Versicherungsnehmer fast gänzlich ausgeschlossen werden. Auch deshalb ist ein umfassender Vergleich der verschiedensten Versicherungsanbieter immer zu empfehlen. Die Leistungen und Kosten unterscheiden sich oftmals doch erheblich und nur auf diesem Weg kann das persönlich günstigste Angebot gefunden werden. Auch bei der Fälligkeit der Zahlungen sollte einiges beachtet werden. Seriös arbeitende Versicherungsgesellschaften werden keine Ratenzahlungszuschläge verlangen, wenn der Kunde eine monatliche Zahlungsweise wünscht. Also das Kleingedruckte richtig lesen, das dadurch nicht etwa noch zusätzliche Kosten fällig werden.
Auch sollte schriftlich im Versicherungsvertrag festgehalten sein, dass wenn der Versicherer eine Kostenübernahme ablehnt, der Versicherte die Möglichkeit hat den Versicherungsvertrag vorzeitig zu kündigen. Diese Kündigung muss am Tag der Zustellung beim Versicherungsanbieter bereits wirksam werden und dem Versicherungsnehmer müssen zuviel gezahlte Beiträge ab diesem Tag zurück erstattet werden.
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Wer eine günstige Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten das eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag vereinbart worden ist. Dafür dass ein Teil der entstehenden Kosten bei einem Rechtsstreit selbst getragen werden, sind die monatlichen Beiträge deutlich niedriger.
Außerdem sollte immer die Vertragslaufzeit der Rechtsschutzversicherung beachtet werden. Günstige Verträge laufen erst einmal über den Zeitraum von einem Jahr und können mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. In der heutigen schnelllebigen Zeit kann in diesem einen Jahr schon bei anderen Versicherungsgesellschaften eine Rechtsschutzversicherung mit gleichen Leistungen zu günstigeren finanziellen Konditionen gefunden werden. Auch immer zu beachten ist die Tatsache, das durch die Rechtsschutzversicherung keine Kosten übernommen werden, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen die vor dem Vertragsabschluss schon entstanden sind.
Empfehlenswert ist es deshalb immer, vor der Aufnahme eines Rechtstreites, schriftlich oder telefonisch sich immer die Zusage für eine Kostenübernahme durch die jeweilige Versicherung zu holen. Eine entsprechende verbindliche Zu- oder Absage der Kostenübernahme wird oftmals schnell erteilt und der Versicherungsnehmer ist dadurch immer auf der sicheren Seite. Ebenso ist zu beachten dass sich die Konditionen und Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter zum Teil sehr unterscheiden und deshalb ein umfassender Versicherungsvergleich auf alle Fälle zu empfehlen ist, um eine günstige Versicherung zu finden.
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Ein Nachteil einer Rechtsschutzversicherung besteht auf alle Fälle darin, dass eine sich ständig nach oben entwickelnder Preisentwicklung zu verzeichnen ist und aber trotzdem jeder Bereich extra abgesichert werden muss. Preisgünstige Komplettpakete werden zwar von einigen Versicherungsgesellschaften schon angeboten, aber auch diese garantieren keinen umfassenden Schutz. Policen werden oftmals nur mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten, die preislich günstiger sind, aber trotzdem niemals das Familien- und Erbrecht mit abdecken.
Die Preise für die Selbstbeteiligung liegen im Schnitt schon bei Summen von bis zu 500 Euro, so dass viele Versicherungsnehmer gar keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da diese Kosten unerschwinglich sind. Anfallende Kosten für Scheidungen wurden aus den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung total entfernt. Das Gleiche gilt auch für Rechtstreitigkeiten vor einem Verfassungsgericht. Die Rechtsschutzversicherung wird auch keine Kosten für notwendige Verhandlungen übernehmen, die wegen Betrug oder Diebstahl geführt werden.
Ein weiterer Nachteil, denn diese Streitigkeiten sind immer öfters vor den Gerichten zu finden. Wurde der Versicherungsnehmer vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, wird auch diese durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Zahlung von Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten oftmals von der jeweiligen Versicherung mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Erfolgsaussichten im betreffenden Rechtsstreit zu gering sind. Um die Übernahme der anfallenden Kosten zu erreichen, müsste der Versicherungsnehmer also seine eigene Rechtsschutzversicherung verklagen.
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Ein nicht unwichtiger Vorteil einer Rechtsschutzversicherung ist ein optimaler Rechtsschutz bei auftretenden rechtlichen Problemen die ohne die Hilfe eines Anwaltes nicht geklärt werden können.
Die anfallenden Verfahrenskosten eines Rechtsstreites sind niemals vorher abzusehen und könnten schnell zu einem finanziellen Ruin führen. Ein weiterer Vorteil ist, das die Rechtsschutzversicherung nicht nur die Kosten für das gerichtliche Verfahren übernimmt, sondern auch notwendige Kosten für das Erstellen von Gutachten von Sachverständigen sowie auch Kosten für Zeugen, anfallende Reisekosten und Kosten der gegnerischen Seite. Dies kann auch als Zahlung in Form von Vorschüssen möglich sein, wenn es die rechtliche Situation erfordert.
Auch erforderliche Zahlungen von Kautionen und notwendig gewordene Vollstreckungskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Außerdem bieten die Versicherungsgesellschaften dem Kunden meist eine telefonische kostenlose Rechtsberatung an, die im Vorfeld schon Fragen rund um das rechtliche Problem klären kann. So wird ein großer Teil von unnötigen Verhandlungen vermieden, was für beide Seiten sehr von Vorteil ist. Diese Möglichkeit nutzen viele Versicherungsnehmer um sich im Vorfeld bei auftretenden Problemen im Bereich des Familien- oder Erbrechtes zu informieren. Diese kostenlose telefonische Rechtsberatung wird oftmals sogar täglich von Montag bis Sonntags rund um die Uhr ermöglicht. Versichert ist außer dem Versicherungsnehmer immer auch der Ehepartner oder Lebensgefährte, sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder.
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Das Spektrum der Rechtsschutzversicherung ist sehr weitläufig und reicht vom privaten Rechtsschutz, über den beruflichen Rechtsschutz bis hin zum Verkehrsrechtsschutz.
Jeder Versicherungsnehmer muss also allein entscheiden für welche Bereiche des täglichen Lebens er eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Eine Rechtsschutzversicherung gehört zu den zusätzlich möglichen Versicherungen und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer sichert sich durch eine Rechtsschutzversicherung gegen finanzielle Verluste durch mögliche Rechtsstreitigkeiten ab. Häufig haben abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen in der ganzen Welt ihren Geltungsbereich, so das auch Rechtsstreitigkeiten die vor ausländischen Behörden geführt werden, abgesichert sind.
Nur einige ältere Verträge haben noch einen beschränkten Geltungsbereich für Europa und einige Mittelmeerländer. Allerdings sollte eine Rechtsschutzversicherung so zeitig wie möglich abgeschlossen werden und nicht erst wenn abzusehen ist, das es zu einem Rechtsstreit kommt. Denn die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Wartefrist von drei Monaten, bevor Leistungen gewährt werden. Diese Leistungen werden auch nur gewährt, wenn dem Versicherungsnehmer ein Verstoß gegen bestehende Rechtsvorschriften zur Last gelegt wird oder er diesen auch wirklich begangen hat. Eine Rechtsauskunft die ohne ersichtlichen Grund eingeholt wird, gehört nicht mit in das Leistungsspektrum. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer immer die Möglichkeit sich einen Anwalt seiner Wahl zu suchen. Die Versicherungsgesellschaft wird in diesem Punkt keine Vorschriften machen und die anfallenden Kosten auf jeden Fall regulieren. Es gibt prinzipielle Unterschiede zwischen einer privaten und einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Diese Trennung sollte schon vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.
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