Ein Nachteil einer Rechtsschutzversicherung besteht auf alle Fälle darin, dass eine sich ständig nach oben entwickelnder Preisentwicklung zu verzeichnen ist und aber trotzdem jeder Bereich extra abgesichert werden muss. Preisgünstige Komplettpakete werden zwar von einigen Versicherungsgesellschaften schon angeboten, aber auch diese garantieren keinen umfassenden Schutz. Policen werden oftmals nur mit einer hohen Selbstbeteiligung angeboten, die preislich günstiger sind, aber trotzdem niemals das Familien- und Erbrecht mit abdecken.
Die Preise für die Selbstbeteiligung liegen im Schnitt schon bei Summen von bis zu 500 Euro, so dass viele Versicherungsnehmer gar keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da diese Kosten unerschwinglich sind. Anfallende Kosten für Scheidungen wurden aus den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung total entfernt. Das Gleiche gilt auch für Rechtstreitigkeiten vor einem Verfassungsgericht. Die Rechtsschutzversicherung wird auch keine Kosten für notwendige Verhandlungen übernehmen, die wegen Betrug oder Diebstahl geführt werden.
Ein weiterer Nachteil, denn diese Streitigkeiten sind immer öfters vor den Gerichten zu finden. Wurde der Versicherungsnehmer vor Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, wird auch diese durch die Rechtsschutzversicherung nicht übernommen werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Zahlung von Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten oftmals von der jeweiligen Versicherung mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Erfolgsaussichten im betreffenden Rechtsstreit zu gering sind. Um die Übernahme der anfallenden Kosten zu erreichen, müsste der Versicherungsnehmer also seine eigene Rechtsschutzversicherung verklagen.