Das Spektrum der Rechtsschutzversicherung ist sehr weitläufig und reicht vom privaten Rechtsschutz, über den beruflichen Rechtsschutz bis hin zum Verkehrsrechtsschutz.
Jeder Versicherungsnehmer muss also allein entscheiden für welche Bereiche des täglichen Lebens er eine Rechtsschutzversicherung benötigt. Eine Rechtsschutzversicherung gehört zu den zusätzlich möglichen Versicherungen und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer sichert sich durch eine Rechtsschutzversicherung gegen finanzielle Verluste durch mögliche Rechtsstreitigkeiten ab. Häufig haben abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen in der ganzen Welt ihren Geltungsbereich, so das auch Rechtsstreitigkeiten die vor ausländischen Behörden geführt werden, abgesichert sind.
Nur einige ältere Verträge haben noch einen beschränkten Geltungsbereich für Europa und einige Mittelmeerländer. Allerdings sollte eine Rechtsschutzversicherung so zeitig wie möglich abgeschlossen werden und nicht erst wenn abzusehen ist, das es zu einem Rechtsstreit kommt. Denn die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Wartefrist von drei Monaten, bevor Leistungen gewährt werden. Diese Leistungen werden auch nur gewährt, wenn dem Versicherungsnehmer ein Verstoß gegen bestehende Rechtsvorschriften zur Last gelegt wird oder er diesen auch wirklich begangen hat. Eine Rechtsauskunft die ohne ersichtlichen Grund eingeholt wird, gehört nicht mit in das Leistungsspektrum. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, hat der Versicherungsnehmer immer die Möglichkeit sich einen Anwalt seiner Wahl zu suchen. Die Versicherungsgesellschaft wird in diesem Punkt keine Vorschriften machen und die anfallenden Kosten auf jeden Fall regulieren. Es gibt prinzipielle Unterschiede zwischen einer privaten und einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Diese Trennung sollte schon vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.